Incoterms - International Commercial Terms

Die Incoterms oder International Commercial Terms sind eine Reihe von vordefinierten Handelsbedingungen, die von der Internationalen Handelskammer (ICC) in Bezug auf das internationale Handelsrecht veröffentlicht wurden. Sie werden häufig bei internationalen Handelstransaktionen oder Beschaffungsprozessen eingesetzt, da die Verwendung im internationalen Vertrieb von Fachräten, Gerichten und internationalen Anwälten gefördert wird. Die Incoterms-Regeln sind eine Reihe von Handelsbedingungen mit drei Buchstaben, die sich auf gängige vertragliche Verkaufspraktiken beziehen und in erster Linie darauf abzielen, die Aufgaben, Kosten und Risiken im Zusammenhang mit dem Transport und der Lieferung von Waren klar zu kommunizieren. Incoterms informieren den Kaufvertrag über die jeweiligen Verpflichtungen, Kosten und Risiken, die mit der Lieferung von Waren vom Verkäufer an den Käufer verbunden sind. Es handelt sich jedoch nicht um einen Vertrag oder ein geltendes Recht. Außerdem wird nicht definiert, wohin die Titel übertragen werden, und es werden nicht die zu zahlenden Preise, Währungen oder Gutschriften behandelt.

Die Incoterms-Regeln werden von Regierungen, Justizbehörden und Praktikern weltweit für die Auslegung der am häufigsten verwendeten Begriffe im internationalen Handel anerkannt. Sie sollen die Unsicherheiten, die sich aus der unterschiedlichen Auslegung der Vorschriften in den einzelnen Ländern ergeben, verringern oder ganz beseitigen. Als solche werden sie regelmäßig in Kaufverträge weltweit einbezogen.

Die erste vom ICC veröffentlichte Arbeit zu internationalen Handelsbedingungen wurde 1923 veröffentlicht, wobei die erste Ausgabe als Incoterms 1936 veröffentlicht wurde. Die Incoterms-Regeln wurden 1953, 1967, 1976, 1980, 1990 und 2000 geändert, wobei die achte Version - Incoterms 2010 - am 1. Januar 2011 veröffentlicht wurde. Die ICC haben mit den Beratungen über eine neue Revision der Incoterms begonnen, die unter dem Namen Incoterms 2020 bekannt ist: "Incoterms" ist eine eingetragene Marke der ICC.

Regeln für die See- und Binnenschifffahrt:

FAS - Frei neben dem Schiff: Das Risiko geht auf den Käufer über, einschließlich der Zahlung aller Transport- und Versicherungskosten, sobald der Verkäufer das Schiff (realistisch im benannten Hafenterminal) angeliefert hat. Die Ausfuhrverzollungspflicht obliegt dem Verkäufer.

FOB - Frei an Bord: Das Risiko geht auf den Käufer über, einschließlich der Zahlung aller Transport- und Versicherungskosten, sobald der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffes geliefert hat. Ein Schritt weiter als FAS.

CFR - Kosten und Fracht: Der Verkäufer liefert Waren und das Risiko geht auf den Käufer über, wenn er sich an Bord des Schiffes befindet. Der Verkäufer organisiert und bezahlt Kosten und Fracht bis zum genannten Bestimmungshafen. Einen Schritt weiter als FOB.

CIF - Kosten, Versicherung und Fracht: Die Gefahr geht mit der Lieferung an Bord des Schiffes auf den Käufer über. Der Verkäufer organisiert und bezahlt Kosten, Fracht und Versicherung bis zum Bestimmungshafen. Fügt dem CFR die Versicherungskosten hinzu.

Regeln für alle Verkehrsträger und -arten:

EXW - Ab Werk: Der Verkäufer liefert (ohne Verladung) die Ware, die dem Käufer zur Verfügung steht, beim Verkäufer. Seit langem als der bevorzugte Begriff für diejenigen, die neu in den Export gehen, da er die minimale Haftung gegenüber dem Verkäufer darstellt. Bei diesen gerouteten Transaktionen ist der Käufer nur eingeschränkt verpflichtet, dem Verkäufer Exportinformationen zur Verfügung zu stellen.

FCA - Kostenloser Spediteur: Der Verkäufer liefert die Ware an den Spediteur und kann für die Freigabe der Ware für den Export (Einreichung der EEI) verantwortlich sein. Realistischer als EXW, da es das Laden bei der Abholung beinhaltet, was allgemein erwartet wird, und die Verkäufer mehr über Exportverletzungen besorgt sind.

CPT - Fracht bezahlt an: Der Verkäufer liefert die Ware an den Spediteur an einem vereinbarten Ort und verlagert das Risiko auf den Käufer, aber der Verkäufer muss die Transportkosten zum benannten Bestimmungsort übernehmen.

CIP - Fracht- und Versicherungskosten bezahlt an: Der Verkäufer liefert die Ware an den Spediteur an einem vereinbarten Ort und verlagert das Risiko auf den Käufer, aber der Verkäufer bezahlt Transport und Versicherung an den benannten Bestimmungsort.

DAT - Wird im Terminal geliefert: Der Verkäufer trägt Kosten, Risiko und Verantwortung, bis die Ware am benannten Kai, Lager, Hof oder Terminal am Bestimmungsort entladen (geliefert) wird. Demurrage- oder Festhaltegebühren können für den Verkäufer anfallen. Der Verkäufer gibt die Ware für den Export frei, nicht für den Import. DAT ersetzt DEQ, DES.

DAP - Wird an Ort und Stelle geliefert: Der Verkäufer trägt Kosten, Risiko und Verantwortung für die Ware, bis sie dem Käufer am vereinbarten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer gibt die Ware für den Export frei, nicht für den Import. DAP ersetzt DAF, DDU.

DDP - Geliefert verzollt: Der Verkäufer trägt Kosten, Risiko und Verantwortung für verzollte Ware am benannten Bestimmungsort zur Verfügung des Käufers. Der Käufer ist für die Entladung verantwortlich. Der Verkäufer ist für die Importabfertigung, Zölle und Steuern verantwortlich, so dass der Käufer nicht "Importeur des Protokolls" ist.

INCOTERMS NICHT...
  • Bestimmen Sie das Eigentum oder die Abtretung des Eigentums an der Ware und nennen Sie keine Zahlungsbedingungen.
  • Anwendbar auf Serviceverträge, noch vertragliche Rechte oder Pflichten (außer Lieferung) oder Rechtsbehelfe bei Vertragsbruch definieren.
  • Schützen Sie die Parteien vor eigenem Risiko oder Verlust und decken Sie die Ware nicht vor oder nach der Lieferung ab.
  • Geben Sie Details zu Transfer, Transport und Lieferung der Ware an. Die Containerbeladung gilt NICHT als Verpackung und muss im Kaufvertrag geregelt werden.
  • Denken Sie daran, Incoterms sind nicht gesetzlich vorgeschrieben und es gibt KEINEN Standard-Incoterm

Incoterms 2020

  • EXW — Ab Werk
  • FCA — Kostenloser Spediteur
  • FAS — Kostenlos neben dem Schiff
  • FOB — Frei an Bord
  • CFR — Kosten und Fracht
  • CIF — Kosten, Versicherung und Fracht
  • CIP — Fracht- und versicherungspflichtig Тo
  • DAP — Lieferung an Ort und Stelle
  • DPU — Geliefert Benannter Ort Entladen
  • DDP — Geliefert verzollt

Incoterms 2010

  • CFR — Kosten und Fracht
  • CIF — Kosten, Versicherung und Fracht
  • CIP — Fracht- und versicherungspflichtig Тo
  • CPT — Fracht bezahlt an
  • DAP — Lieferung an Ort und Stelle
  • DDP — Geliefert verzollt
  • DAT — Lieferung im Terminal
  • EXW — Ab Werk
  • FAS — Kostenlos neben dem Schiff
  • FCA — Kostenloser Spediteur
  • FOB — Kostenlos an Bord
  • incoterms 2010 mini logo

Incoterms 2000

  • DDU — Geliefert unverzollt
  • DES — Geliefert ab Schiff
  • DEQ — Geliefert ab Kai
  • DAF — Lieferung an der Grenze
Incoterms: Verkäufer/Käufer Risiken, Kosten und Pflichten Übertragung
Incoterms- Verkäufer-/Käuferrisiken, Kosten und Pflichtenübertragung
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